Hochzeitsreisen auf die Fiji-Inseln
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ReiseanfrageDie Fiji-Inseln in der Südsee
Ozeanien, auch Austronesien genannt, umfasst Australien, Neuseeland, Polynesien, Mikronesien, Melanesien, Indonesien, Papua-Neuguinea, Timor-Leste und die Philippinen.
Ehemals gefürchtet wegen seiner Kannibalen ist Fiji heute ein Urlaubstraum mit herrlichen Ferienanlagen die idyllisch in üppigen Palmenwäldern versteckt liegen. Die Berge von Fiji sind m Regenwald bedeckt und die Insel verfügt über einen schmalen fruchtbaren Küstenraum. Ideal zum Baden, Schnorcheln und Tauchen. Die Hauptinsel ist Viti Levu, die kleinen Eilandesind Matamanoa Island, Castaway Island, Malolo Island und Plantation Island.
Heiratsbräuche auf den Fiji-Inseln
Auf den Fiji-Inseln existierten früher strikte Heiratsregeln, die u. a. die politischen Beziehungen zwischen den einzelnen Klans stärken sollten. Heute sind die Fijianer in ihrer Partnerwahl weit gehend frei und die traditionelle Zeremonie wurde von einer kirchlichen Trauung abgelöst.
Traditionell wurde, nachdem von Bräutigam ein Brautpreis an die Eltern der Braut gezahlt worden war, im Dorf des zukünftigen Ehemannes ein neues Haus für das Paar gebaut. Dieses wurde von den weiblichen Verwandten des Bräutigams mit unzähligen Matten aus Tapa (Stoff der Baumrinde) ausgestattet. Am Hochzeitstag versammelten sich Brautpaar und Verwandte in diesem Haus. Die Angehörigen des Bräutigams sorgten für das Festmahl, von dem nach einer kurzen Zeremonie zunächst nur das Brautpaar aß. Sobald es satt war, verzehrten die Gäste den Rest.
Am Abend wurden die Matten zusammengetragen und ein Hochzeitsbett für das junge Paar errichtet. Vier Tage mussten die Jungvermählten nun nichts tun und in ihrem neuen Heim bleiben. Während dieser Zeit versorgten ihre Familien sie mit Essen.
Benötigte Unterlagen für eine Heirat auf den Fiji-Inseln
Folgende Dokumente benötigen Sie:
• Reisepass
• Abstammungsurkunde (Geburtsurkunde) - erhältlich beim Standesamt Ihres Geburtsortes
• Aufenthaltsbescheinigung mit Angabe des Familienstandes, des Wohnsitzes und der Staatsangehörigkeit - erhältlich beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes
• Wenn ein Partner nicht volljährig bzw. 21 Jahre alt ist, benötigen Sie eine notariell beglaubigte Zustimmung der Eltern und die vom Vormundschaftsgericht erteilte "Befreiung vom Erfordernis der Ehemündigkeit"; erhältlich bei Notar und Vormundschaftsgericht
• Wenn Sie oder Ihr Partner bereits verheiratet waren: Heiratsurkunde oder Familienbuchabschrift, jeweils mit dem amtlichen Vermerk der Eheauflösung - Heiratsurkunden erhalten Sie bei dem Standesamt, in dem die Ehe geschlossen wurde, Familienbuchabschrift erhält man beim Standesamt des Wohnortes
• Ist einer der beiden Partner Witwe/Witwer so benötigt man die Sterbeurkunde des/der Verstorbenen. Diese erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes
• Nachweis über den zur Zeit ausgeübten oder den erlernten Beruf
• Falls erforderlich, erhält man Visum oder begrenzte Aufenthaltsgenehmigung bei der Botschaft oder dem Generalkonsulat des betreffenden Landes - frühzeitig anfragen!
• In manchen Ländern benötigt man einen internationalen Auszug aus dem Einwohnermeldeamt
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Klima in Fiji-Inseln






